Wir begleiten Sie - Schritt für Schritt

Von der Anmeldung bis zum Lehrgangsstart

Anmeldung


1. Anmeldung zum Meisterkurs


Kurs auswählen und online anmelden

Auf der Webseite des Rhein-Main-Campus den gewünschten Meistervorbereitungskurs auswählen und anmelden.

Bestätigung der Anmeldung

Sie erhalten per Email eine Bestätigung Ihrer Anmeldung mit einem Gebührenbescheid der Anmeldegebühr in Höhe von 50,-- EURO.

Zulassung zur Meisterprüfung


2. Zulassungsantrag zur Meisterprüfung


Antrag stellen

Den Zulassungsantrag zur Meisterprüfung schriftlich bei der Meisterprüfungsabteilung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main einreichen. 

Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung

Unklarheiten klären

Bei Fragen zur Zulassung, sollte man sich vor Kursbeginn an die Meisterprüfungsabteilung der Handwerkskammer wenden.
Unser Service-Center erreichen Sie telefonisch unter 069/97172-818.

Aufstiegsbafög


3. Finanzierung durch Aufstiegs-BAföG


Information einholen

Flyer Aufstiegsbafög herunterladen

Aufstiegsblog des Ministeriums für Bildung und Forschung

Antrag stellen

Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG rechtzeitig schriftlich bei der zuständigen Behörde (in Hessen meist das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk) einreichen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers. 
Die Anträge sollten frühzeitig, idealerweise vor Beginn der Maßnahme, gestellt werden.

Infos zum Meisterkurs herunterladen

Erforderliche Unterlagen

Formblatt A

Antragsformulare für die Aufstiegsförderung gemäß AFBG - BMBF Aufstiegs-BAföG
Anlage 1 zum Formblatt A (Einkommen und Vermögen, nur bei Vollzeitmaßnahmen) 


Antragsformulare zum Herunterladen

Formblatt B
(Bescheinigung der Fortbildungsstätte) Bitte eine E-Mail an weiterbildung@hwk-rhein-main.de mit der Bitte um Ausstellung eines Formblatt B senden. Sie erhalten dieses Formblatt ebenfalls per E-Mail.

Formblatt Z

(Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen). Bitte kreuzen Sie im Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung das entsprechende Kästchen auf Seite 1 an.

Antragsfristen beachten

Die Förderung für Lehrgangs- und Prüfungskosten muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag des Lehrgangs beantragt sein. Für Unterhaltsbeiträge sollte der Antrag ab Lehrgangsbeginn oder frühestens ab Antragsmonat gestellt werden.
 
Schuldner

Bitte beachten Sie, dass Sie Schuldner der Handwerkskammer-Frankfurt-Rhein-Main bleiben, unabhängig davon, ob Sie eine Förderung beantragt haben oder nicht.

Einladung und Gebühren


4. Erhalt der Einladung, Gebührenbescheid und weitere Informationen


Ca. 3 Monate vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie eine Einladung mit dem Gebührenbescheid für die Lehrgangsgebühr. Das Zahlungsziel beträgt 8 Tage vor Lehrgangsbeginn.

Einladung

Nach erfolgreicher Anmeldung und Zulassung erhält man ca. 3 Monate vor Lehrgangsbeginn eine Einladung zum Meisterkurs mit dem Gebührenbescheid.

Kursgebühren

Die Kursgebühren müssen vor Kursbeginn bezahlt werden. Es ist zu beachten, dass die Aufstiegs-BAföG-Förderung eventuell nicht rechtzeitig ausgezahlt wird und die Gebühren zunächst selbst getragen werden müssen.

Weitere Informationen

Mit der Anmeldebestätigung wird eine Aufstellung weiterer Kosten für Lern- und Arbeitsmaterialien zugesendet. Die Meisterprüfungsabteilung informiert über Kosten für die praktische Prüfung wie Werkstattnutzungsgebühr und Material. Zudem werden in den ersten Tagen des Lehrganges Einzelheiten über die Durchführung der Meisterprüfung erläutert.