Seminardetails
Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt (HwO) - Hybrid - Teilzeit
Bachelor Professional für kaufmännisches Management
Geprüfter kaufmännischer Fachwirt (HWO) (m/w/d)
Der Lehrgang geprüfter kaufmännischer Fachwirt (HWO) (Bachelor Professional für kaufmännisches Management) ist die Fortbildung für die zukünftigen kaufmännischen Führungskräfte in Handwerksunternehmen. Als Schnittstelle zwischen Inhaber und Mitarbeitern, agieren Sie als rechte Hand und nehmen Führungsaufgaben im administrativen Bereich wahr. Die Fortbildung richtet sich hauptsächlich an Absolventen einer kaufmännischen Ausbildung wie Kaufleute für Büromanagement.
Zusätzlich angesprochen sind aufstrebende Führungskräfte sowie leitende Angestellte im technisch-gewerblichen Sektor.
Bachelor Professional für kaufmännisches Management
Geprüfter kaufmännischer Fachwirt (HWO) (m/w/d)
Der Lehrgang geprüfter kaufmännischer Fachwirt (HWO) (Bachelor Professional für kaufmännisches Management) ist die Fortbildung für die zukünftigen kaufmännischen Führungskräfte in Handwerksunternehmen. Als Schnittstelle zwischen Inhaber und Mitarbeitern, agieren Sie als rechte Hand und nehmen Führungsaufgaben im administrativen Bereich wahr. Die Fortbildung richtet sich hauptsächlich an Absolventen einer kaufmännischen Ausbildung wie Kaufleute für Büromanagement.
Zusätzlich angesprochen sind aufstrebende Führungskräfte sowie leitende Angestellte im technisch-gewerblichen Sektor.
Geprüfter kaufmännischer Fachwirt (HWO) (m/w/d)
Der Lehrgang geprüfter kaufmännischer Fachwirt (HWO) (Bachelor Professional für kaufmännisches Management) ist die Fortbildung für die zukünftigen kaufmännischen Führungskräfte in Handwerksunternehmen. Als Schnittstelle zwischen Inhaber und Mitarbeitern, agieren Sie als rechte Hand und nehmen Führungsaufgaben im administrativen Bereich wahr. Die Fortbildung richtet sich hauptsächlich an Absolventen einer kaufmännischen Ausbildung wie Kaufleute für Büromanagement.
Zusätzlich angesprochen sind aufstrebende Führungskräfte sowie leitende Angestellte im technisch-gewerblichen Sektor.
Der geprüfte kaufmännische Fachwirt (HWO) ist eine bundeseinheitliche Fortbildung und ist laut deutschem Qualifikationsrahmen (in DQR-Stufe 6) gleichwertig mit einem Bachelor Abschluss eingestuft. Absolventen ohne Abitur erhalten mit diesem Abschluss die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Der Lehrstoff gliedert sich in fünf Handlungsbereiche mit insgesamt 21 + 4 Lernmodulen (483 + 86 Unterrichtseinheiten)
Handlungsbereich 1: Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren
Handlungsbereich 2: Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten
Handlungsbereich 3: Betriebliches Rechnungswesen, Controlling, Finanzierung und Investition
Handlungsbereich 4: Personalwesen gestalten und Personal führen
Handlungsbereich 0: AEVO (Ausbilderschein)
Prüfungen
Für die Handlungsbereiche 1-4 absolvieren Sie drei schriftliche Prüfungen sowie eine mündliche Präsentation mit Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer. Die Prüfung für den Handlungsbereich 0 (AEVO) umfasst eine schriftliche und mündliche Prüfung mit anschließendem Fachgespräch.
Handlungsbereich 1: Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren
Handlungsbereich 2: Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten
Handlungsbereich 3: Betriebliches Rechnungswesen, Controlling, Finanzierung und Investition
Handlungsbereich 4: Personalwesen gestalten und Personal führen
Handlungsbereich 0: AEVO (Ausbilderschein)
Prüfungen
Für die Handlungsbereiche 1-4 absolvieren Sie drei schriftliche Prüfungen sowie eine mündliche Präsentation mit Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer. Die Prüfung für den Handlungsbereich 0 (AEVO) umfasst eine schriftliche und mündliche Prüfung mit anschließendem Fachgespräch.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
- Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 42c der Handwerksordnung erfüllt und Folgendes
nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen
Ausbildungsberuf,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen
Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis,
3. den anerkannten Fortbildungsabschluss zum Geprüften Fachmann für kaufmännische Betriebsführung
nach der Handwerksordnung und zur Geprüften Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der
Handwerksordnung,
4. eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk
oder einem handwerksähnlichen Gewerbe,
5. einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum
Industriemeister oder zur Industriemeisterin oder zu einem Fachmeister oder zu einer Fachmeisterin oder
einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker oder zur Staatlich geprüften Technikerin,
6. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung
und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine
mindestens zweijährige Berufspraxis oder
7. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss jeweils wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 Satz 2 genannten Aufgaben haben.
- Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
- Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 42c der Handwerksordnung erfüllt und Folgendes
nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen
Ausbildungsberuf,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen
Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis,
3. den anerkannten Fortbildungsabschluss zum Geprüften Fachmann für kaufmännische Betriebsführung
nach der Handwerksordnung und zur Geprüften Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der
Handwerksordnung,
4. eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk
oder einem handwerksähnlichen Gewerbe,
5. einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum
Industriemeister oder zur Industriemeisterin oder zu einem Fachmeister oder zu einer Fachmeisterin oder
einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker oder zur Staatlich geprüften Technikerin,
6. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung
und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine
mindestens zweijährige Berufspraxis oder
7. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss jeweils wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 Satz 2 genannten Aufgaben haben.
- Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Fortbildung wird als Teilzeitkurs durchgeführt. Unterrichtsfreie Zeit zwischen den Prüfungsteilen jeweils zwei Wochen.
Online i.d.R. Montag bis Mittwoch, 18:30 bis 21 Uhr
Präsenz jeden zweiten Samstag, 07:30 bis 14:30 Uhr
Online i.d.R. Montag bis Mittwoch, 18:30 bis 21 Uhr
Präsenz jeden zweiten Samstag, 07:30 bis 14:30 Uhr
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069 97172 -818
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Das sagen Kursteilnehmer
Erna Hamzic
Friseurmeisterin
"Ich bin seit sieben Jahren Friseurmeisterin. Ich habe mich für eine Weiterbildung zur Internationalen Meisterin entschieden, weil ich gerne meinen Horizont erweitere und mich gerne weiterbilde. Besonders gut an dieser Weiterbildung gefällt mir, dass man andere Kulturen kennenlernen und Auslandseinsätze durchführen kann, wenn man das Zertifikat als Internationaler Meister hat. Eine Weiterbildung beim Rhein Main Campus jedem nur empfehlen, weil es motiviert, Menschen in Not zu helfen. Jeder hat es verdient, auf der Welt geschult zu sein; vor allem die jungen Menschen sind unsere Zukunft. Am Handwerk begeistert mich, dass man kreativ sein kann – nicht nur mit dem Kopf – sondern es auch umsetzen kann mit der Hand. Ich liebe es, Menschen lächelnd aus dem Salon zu entlassen."
Foto: Privat
Thomas Roser
Fachwirt/in für Gebäudemanagement (HWK)
Ich habe mich für eine Weiterbildung im Handwerk entschieden, weil Fortbildung wichtig ist. Die Große Themenvielfalt ergibt Spezialisierungsmöglichkeiten. Bei der Handwerkskammer gibt es anerkannte, standardisierte Fortbildungen mit Prüfung und Zertifikat. Besonders gut an der Weiterbildung gefällt mir, dass sie praxisorientiert und berufsnah ist. Hervorzuheben sind auch die persönliche Betreuung und die Themenvielfalt. Man kann Schwerpunkte setzen; ein fachspezifisches Dozententeam aus der Praxis hat Antworten auf alle Fragen der Teilnehmer. Die Weiterbildung ist gut strukturiertet und organisiert. Kurz zusammengefasst: hohe Informationsdichte in kurzer Zeit, zielführende Ausbildung, gewinnbringendes Repetitorium, runder Bogen über die Themenbereiche. Ich kann eine Weiterbildung beim rhein main campus jedem nur empfehlen, weil das Handwerk eine wichtige und starke Institution ist und bleibt. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main kümmert sich um die Grundausbildungen und auch um alle weiterführenden Ausbildungen.